Geplante Änderungen im FSA-Kodex: Was kommt, was geht?
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – dies gilt nicht nur für die Liebsten daheim, sondern auch für das berufliche Umfeld. Werbegeschenke für Ärzte werden in Zukunft verboten sein. Für Fortbildungsveranstaltungen und wissenschaftliche Informationen wird es jedoch Ausnahmen geben.
Social Media trifft Recht und Gesetz: Wie mit Kommentaren Dritter umgehen?
Das Thema Social Media wird für immer mehr Pharmaunternehmen zu einem festen Bestandteil der Marketing-Agenda. Dabei herrscht allerdings oftmals Verunsicherung bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Verantwortlichkeit und Haftung für Kommentare Dritter auf den eigenen Websites.
Richtig werben mit Testergebnissen
Die große Bedeutung unabhängiger Testurteile führt dazu, dass Unternehmen ihre Produkte damit massiv bewerben. Dabei kommt es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn die Grenzen ausgetestet und teilweise überschritten werden. In der Healthcare-Branche sind davon v. a. Hersteller von Medizinprodukten und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betroffen.
Rechtsirrtum: Unternehmen dürfen keine Daten zu Werbezwecken speichern
Folge 3 unserer Serie: „Die populärsten Rechtsirrtürmer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte“. Nicht jede Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist per se verboten. Möchte ein Unternehmen diese Daten zu Werbezwecken nutzen, so ist hierfür eine Einwilligung des Betroffenen nötig.
Endlich! Das Heilmittelwerberecht macht sich locker(er)
Meist bestätigt ein Nachblättern im HWG, dass die Grenzen in der Kommunikation schnell erreicht sind. Die liberalere EU-Richtlinie, die inzwischen von der europäischen, aber auch der deutschen Rechtsprechung als Grundlage herangezogen wird, ist bei vielen Marketingverantwortlichen jedoch noch nicht angekommen.
Neue Serie: Die populärsten Rechtsirrtümer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte
Bei genauer Kenntnis der gesetzlichen Lage und unter Berücksichtigung der Liberalisierungstendenzen in der neueren Rechtsprechung eröffnen sich – vor allem im Internet – eine Fülle attraktiver Möglichkeiten an Marketing-Maßnahmen für Gesundheitsprodukte. Diese möchten wir Ihnen auf unserem Blog im Rahmen unserer fünfteiligen Serie „Die populärsten Rechtsirrtümer beim Internetmarketing für Gesundheitsprodukte“ vorstellen. In unserer Einführung zur Serie erhalten Sie einen Überblick über populäre Rechtsirrtümer, die in den kommenden Folgen behandelt werden.