Der neue Gesetzesentwurf „für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, genannt E-Health-Gesetz, greift wesentlich kürzer als der Name vermuten lässt. Es scheint so, als ob das Ministerium zunächst (im Zuge der elektronischen Gesundheitskarte, eGK) lediglich die Kommunikation zwischen Ärzten bzw. Ärzten und Krankenkassen regeln will.Dadurch beschränken sich die Regelungen z. B. auf Versicherten-Stammdaten, Notfalldaten und Co-Medikation ab 5 Medikamenten auf der eGK oder einigen Regelungen zur papierlosen Kommunikation, z. B. in Form des elektronischen Arztbriefes oder der Übermittlung von radiologischen Bildern und Befunden. Wie die EBM-Vergütung dieses „Zusatzaufwandes“ geregelt werden soll, wird im Entwurf ebenfalls behandelt. Und schließlich wird eine Instanz bevollmächtigt, die GKV-relevante Formen und Inhalte prüft und genehmigt: die Gesellschaft für Telematik (gematik).Jedoch: Über die Teleradiologie hinaus gibt es bereits ein breites Spektrum weiterer telemedizinischer Anwendungsmöglichkeiten. Hier müssen Anbieter und Ärzte weiterhin um die Finanzierung dieser Projekte kämpfen, da im Gesetz kommerzielle Angebote von eHealth Lösungen, insbesondere direkt für Patienten, überhaupt nicht behandelt werden. Viele notwendige Regelungen zur modernen Arzt-Patienten-Interaktion über online oder mobile Angebote, z. B. mittels Sensortechnologie, werden nicht im Ansatz berücksichtigt. Dies wäre aber dringend nötig – sonst hinkt die Gesetzesregelung schon bei Inkrafttreten der Realität hinterher. Die Apple Watch lässt grüßen.